Rechtlicher Rahmen
Wer die gesetzlichen Anforderungen unterschätzt, riskiert Bußgelder, Betriebsunterbrechungen und – im Ernstfall – persönliche Haftung. Hier sind die entscheidenden Rechtsgrundlagen.
Anhang 3 BetrSichV regelt den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen und verpflichtet zur Zoneneinteilung, zum Explosionsschutzdokument und zur Unterweisung der Beschäftigten über bestehende Explosionsgefahren und Schutzmaßnahmen.
Artikel 8 der ATEX-Betreiberrichtlinie fordert ausdrücklich die angemessene Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind. Arbeitgeber haften für den Nachweis dieser Maßnahmen.
Die TRGS-Reihe 720–727 konkretisiert alle praktischen Anforderungen: TRGS 720 (Gefährliche explosionsfähige Gemische), TRGS 722 (Vermeidung von Zündgefahren), TRGS 723 (Explosionsschutzmaßnahmen), TRGS 724 (Zoneneinteilung), TRGS 725 (Ex-Zonen außerhalb) und TRGS 727 (Stäube). Alle stellen explizit Unterweisungsanforderungen.
Die BG-Regel für Explosionsschutzmaßnahmen (ehemals BGR 104) ergänzt die gesetzlichen Anforderungen durch praxisnahe Konkretisierungen für unterschiedliche Branchen. Die BG RCI ist für chemische Industrie, Rohstoffe und Lebensmittel zuständig.
Diese Norm klassifiziert 13 Zündquellenarten und bildet die Grundlage jeder Zündquellenanalyse. Beschäftigte müssen im Rahmen der Unterweisung mit den relevanten Zündquellen ihres Arbeitsbereichs vertraut gemacht werden.
Fehlt die nachweisliche Unterweisung bei einem Explosionsunfall, drohen Arbeitgebern und Geschäftsführern strafrechtliche Konsequenzen (§§ 222, 229 StGB), Ordnungswidrigkeiten bis 30.000 €, sowie der Regress durch die BG bei Unfällen.
DIN EN 1127-1 definiert 13 relevante Zündquellenarten, die im Rahmen der Zündquellenanalyse systematisch bewertet werden müssen. Die folgende Übersicht zeigt die relative Praxisrelevanz auf Basis der normativen Einstufung und gängiger Unfallberichte der DGUV.
Darstellung auf Basis DIN EN 1127-1 (alle 13 Zündquellenarten) sowie DGUV Information 213-106 / BG RCI Merkblatt T 051. Die Balken zeigen relative Praxisrelevanz, keine absoluten Unfallstatistiken – branchenabhängige Abweichungen sind möglich. Verifizierung: DGUV Information 213-106 (PDF) · BG RCI Einstieg Ex-Schutz
Ihr Mehrwert
Jede Unterweisung wird mit Teilnehmerliste, Datum, Inhalten und Unterschriften dokumentiert – DSGVO-konform und revisionssicher. Sie erhalten eine lückenlose Nachweiskette für Behörden, Versicherungen und die BG.
Wir unterweisen nicht nach Schema F. Inhalte, Beispiele und Szenarien werden auf Ihre Anlage, Ihre Ex-Zonen und Ihre spezifischen Gefahren abgestimmt. Die mündliche Form ist rechtlich gefordert – und pädagogisch deutlich wirksamer als bloße Merkblätter.
Eckart Hillenkamp ist seit über 30 Jahren im Explosionsschutz tätig und von der BG RCI als Trainer zertifiziert. Dieses Vertrauen in Kompetenz, Aktualität und Normenwissen ist die Grundlage jeder Unterweisung.
Ihr Experte
Über den Experten
Eckart Hillenkamp ist Inhaber von AREGUS Services und seit über 25 Jahren auf die Themenfelder Explosionsschutz, Funktionale Sicherheit (IEC 61511/IEC 61508) und Gefahrstoffmanagement spezialisiert. Als von der BG RCI zertifizierter Trainer hat er Hunderte von Unterweisungen in chemischen Anlagen, Raffinerien, Lebensmittelbetrieben, Energiekonzernen und der Pharmaindustrie durchgeführt.
Seine Unterweisungen zeichnen sich durch konsequente Praxisorientierung aus: Statt abstrakter Theorie erhalten Ihre Mitarbeiter anlagenspezifisches Wissen, das sie im Alltag direkt anwenden können. Fachkompetenz, die rettet.
8 Spezialisierte Unterweisungsformate
Von der Erstunterweisung bis zur jährlichen Auffrischung – klicken Sie auf eine Unterweisung, um direkt eine Anfrage vorzubereiten.
Physikalische Grundlagen, Explosionsdreiecks, Zoneneinteilung (0/1/2 sowie 20/21/22), ATEX-Kennzeichnung und Verhalten in Ex-Bereichen. Ideal für Neueinsteiger und Jahresunterweisung.
Systematische Unterweisung in die 13 Zündquellenarten nach DIN EN 1127-1. Praxisbeispiele aus Ihrer Anlage. Wie werden Zündquellen identifiziert, bewertet und vermieden?
Heißarbeiten, Freigabeverfahren, Werkzeugauswahl, ESD-Schutz und persönliche Schutzausrüstung in explosionsgefährdeten Bereichen. Spezifisch für Wartungs- und Instandhaltungspersonal.
Besonderheiten brennbarer Stäube, Zoneneinteilung 20/21/22, Mindestabsaugquerschnitte und Entstaubungsanlagen, Hybridgemische, schützende Maßnahmen nach TRGS 727.
Vertiefende Unterweisung für Personen mit Schutzverantwortung: Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments, Prüfpflichten, Fremdfirmeneinsatz im Ex-Bereich, Haftung.
Kompakte, effiziente Jahresunterweisung zur Auffrischung des Wissens und zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht. Neue normative Entwicklungen und aktuelle Vorfallanalysen.
Spezielle Unterweisung für Dienstleister und Fremdfirmen vor Einsatz in Ex-Bereichen. Verhaltensregeln, Erlaubnisscheinverfahren, betriebsspezifische Gefahren und Notfallmaßnahmen.
Regelmäßige Unterweisung und strukturierter Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen (bP) in explosionsgefährdeten Bereichen. Normänderungen, neue Prüfmethoden, Fallbeispiele aus der Praxis – zur Aufrechterhaltung und Aktualisierung der Befähigung nach BetrSichV.
Sonderanforderung? Branchenspezifische Unterweisung? Neues Regelwerk? Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Unterweisungslösung – für Ihre Anlage, Ihr Team, Ihre Norm.
Aus der Praxis
Fachkompetenz von AREGUS
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Zoneneinteilung, Explosionsschutzdokument, Zündquellenanalyse, ATEX-Produktbewertung und Unterweisungen.
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CE-Kennzeichnung, ISO 13849, Maschinenrichtlinie, Risikobeurteilung, Sicherheitsfunktionen und FMEA.
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Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, CLP/GHS-Bewertung und Substitutionsprüfung nach GefStoffV.
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Strukturierte Gefahren- und Risikoanalysen nach IEC 61882. Moderation und Dokumentation von HAZOP-Studien.
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SIL-Bewertung, Safety Instrumented Systems, Risikoanalyse und Validierung nach IEC 61511/61508.
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